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Bei der konstituierenden 1. Sitzung des neuen Gemeinderats wurde über folgende Punkte abgestimmt:
Horgau erhält mit Herrn Johann Ohnesorg (Bürgerverein) einen 2. Bürgermeister der mit 11 zu 4 Stimmen gewählt wurde.
Welcher Ausschuss ist für was zuständig?
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Der Bauausschuss ist für Hoch- und
Tiefbauarbeiten
Bevor der Gemeinderat sich mit dem Haushaltsplan
befasst, der Bestandteil für die Haushaltssatzung ist, werden gemeinsam mit der
Verwaltung und dem Bürgermeister die Finanzwünsche der einzelnen Dienststellen
der Verwaltung und anderen gemeindlichen Einrichtungen (z. B. Feuerwehr, Schule,
etc.) eingeholt. Die Daten werden in einem Vorentwurf festgehalten, über diesen
dann der Finanzausschuss berät und wenn nötig ergänzt. Absoluten Vorrang
haben natürlich die feststehenden Verwaltungsaufgaben, wie z. B. die fixen
Betriebs- und Unterhaltungskosten der Verwaltungsgebäude. Hinzu kommen die
genau kalkulierbaren Personalkosten.
Außerdem führt er die örtliche Rechnungsprüfung eigenverantwortlich durch. Diese erstreckt sich insbesondere darauf, ob· die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,· die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind, sowie die Jahresrechnung und der Vermögensnachweis ordnungsgemäß aufgestellt sind,· wirtschaftlich und sparsam verfahren sind,· die Aufgaben mit geringerem Personal- und Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.
Seine Aufgabengebiete umfassen u. a.:
das kulturelle Leben in der Gemeinde zu fördern, Erstrebenswerte Partnerschaften mit anderen Gemeinden aufzubauen und zu pflegen. Die Verbindung zwischen der Jugend, den Jugendgruppen und Vereinen nach Möglichkeit zu aktivieren. Jugendbeauftragte der Gemeinde Horgau ist unsere 2. Bürgermeisterin Frau Marlene Seibold.
Mitglied im Schulzweckverband Zusmarshausen
Folgende Schwerpunkte gehören unter anderem zum Entscheidungsbereich des Zweckverbandes: Haushaltsplan Sanierung und Renovierungskonzepte für bestehende Gebäude.
Mitglied im Sportzweckverband der zentralen Sportanlage Rothtal
Unterhalt und Betreibung der zentralen Sportanlage Rothtal mit Mehrzweckhalle und Sportheim. Folgende Schwerpunkte gehören unter anderem zum Entscheidungsbereich des Zweckverbandes: Haushaltsplan Sanierung und Renovierung.
Die Agenda 21 befasst sich unter anderem mit folgenden Punkten: Einheitliche ökologische Betrachtung von Bodennutzung, Energieversorgung, Grünordnung, Bauwesen, Verkehr, Wasserkreislauf in Verbindung mit sozialen Aspekten. |